§ 1 Allgemeines
Das
Studio of dancing arts ist eine private Schweriner Ballettschule und steht unter der Leitung
der Diplom - Tanzpädagogin Sabine Rosenberg. Unterrichtsorte sind durch das
Studio of dancing arts
angemietete Räumlichkeiten in der Schweriner City, Weststadt sowie im Stadtteil Mueßer Holz. Die Ballettschule
verpflichtet sich, die Tanzausbildung für den angemeldeten Schüler in dem genannten Unterrichtsfach
durchzuführen. Der Unterricht wird ganzjährig außer zu den Zeiten der Schulferien und gesetzlicher
Feiertage erteilt.
§ 2 Gebühren
Die Unterrichtsgebühr ist spätestens bis zu jedem zweiten Unterrichtsbeginn im Monat
unaufgefordert für den laufenden Monat zu bezahlen.
- Die Gebühr beträgt zur Zeit monatlich € 25,00 je Schüler. Die Unterrichtsstunde dauert 45 oder 60 Minuten.
- Bei Belegung weiterer Unterrichtsfächer durch einen Schüler beträgt die Gebühr zur Zeit € 10,00 im Monat .
- Für jeden weiteren Schüler aus der gleichen Familie beträgt die Gebühr im Monat zur Zeit € 20,00.
§ 3 Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann
zu jedem ersten des Monats durch den Unterzeichner (bei nicht Volljährigkeit
durch den Erziehungsberechtigten) gekündigt werden. Dazu ist eine schriftliche, formlose
Kündigung einen
Monat im voraus nötig. Andernfalls verlängert sich die Gültigkeit des Vertrages automatisch um einen
Monat.
Einer
Wahrung dieser Frist bedarf es
nicht, wenn unabhängig von den Interessen des Schülers
Gründe vorliegen, die der Fortführung des Vertrages aus Sicht des Schülers entgegenstehen
(z. B. plötzliche Krankheit oder Unfall, die ein weiteres Training lange oder dauerhaft unmöglich machen).
Zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung eventuell bestehende Guthaben auf dem Gebührenkonto werden ausgezahlt.
Das
Studio of dancing arts behält sich das Recht vor,
bei
grober Disziplinlosigkeit oder
wiederholt nicht gezahlten Unterrichtsgebühren
unbefristet vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle von Disziplinlosigkeit werden Gebühren für den laufenden Monat nicht zurückerstattet.
§ 4 Unterrichtsausfall
Muß der Tanzunterricht aufgrund von Krankheit der Tanzpägadogin oder durch andere
vom
Studio of dancing arts zu vertretenden Gründen ausfallen,
wird die Unterrichtsgebühr zurückerstattet und mit der Zahlung für den nachfolgenden Monat verrechnet.
Bei
Erkrankung eines Schülers, welche durch den Arzt (Attest) nachgewiesen werden muss, gelten folgende
Ermäßigungen:
- ab der 3. Woche Krankheit in Folge: 10 EUR
- ab der 4. Woche Krankheit in Folge: 15 EUR
§ 5 Versicherung
Der Schüler ist
am Unterrichtsort durch das
Studio of dancing arts haftpflichtversichert.
Das
Studio of dancing arts bittet um sofortige Meldung eingetretener Schäden.
§ 6 Sonstiges
Bild- und Tonaufzeichnungen, die durch das
Studio of dancing arts
während des Unterrichts bzw. bei Auftritten vorgenommen werden, dienen
Präsentations- und Werbezwecken für das
Studio of dancing arts.
Sollten im Einzelfall persönliche Gründe diesem Zweck entgegenstehen,
sind diese dem
Studio of dancing arts anzuzeigen.
Alle Aufzeichnungen können durch den Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten
als Kopie kostenpflichtig erworben werden.