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Studio of dancing arts
Aktueller Unterrichtsvertrag
 
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§ 1 Allgemeines

Das Studio of dancing arts ist eine private Schweriner Ballettschule und steht unter der Leitung der Diplom - Tanzpädagogin Sabine Rosenberg. Unterrichtsorte sind durch das Studio of dancing arts angemietete Räumlichkeiten in der Schweriner City, Weststadt sowie im Stadtteil Mueßer Holz. Die Ballettschule verpflichtet sich, die Tanzausbildung für den angemeldeten Schüler in dem genannten Unterrichtsfach durchzuführen. Der Unterricht wird ganzjährig außer zu den Zeiten der Schulferien und gesetzlicher Feiertage erteilt.
 

§ 2 Gebühren

Die Unterrichtsgebühr ist spätestens bis zu jedem zweiten Unterrichtsbeginn im Monat unaufgefordert für den laufenden Monat zu bezahlen.

§ 3 Kündigung

Der Unterrichtsvertrag kann zu jedem ersten des Monats durch den Unterzeichner (bei nicht Volljährigkeit durch den Erziehungsberechtigten) gekündigt werden. Dazu ist eine schriftliche, formlose Kündigung einen Monat im voraus nötig. Andernfalls verlängert sich die Gültigkeit des Vertrages automatisch um einen Monat.
 
Einer Wahrung dieser Frist bedarf es nicht, wenn unabhängig von den Interessen des Schülers Gründe vorliegen, die der Fortführung des Vertrages aus Sicht des Schülers entgegenstehen (z. B. plötzliche Krankheit oder Unfall, die ein weiteres Training lange oder dauerhaft unmöglich machen).
Zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung eventuell bestehende Guthaben auf dem Gebührenkonto werden ausgezahlt.
 
Das Studio of dancing arts behält sich das Recht vor, bei grober Disziplinlosigkeit oder wiederholt nicht gezahlten Unterrichtsgebühren unbefristet vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Disziplinlosigkeit werden Gebühren für den laufenden Monat nicht zurückerstattet.
 

§ 4 Unterrichtsausfall

Muß der Tanzunterricht aufgrund von Krankheit der Tanzpägadogin oder durch andere vom Studio of dancing arts zu vertretenden Gründen ausfallen, wird die Unterrichtsgebühr zurückerstattet und mit der Zahlung für den nachfolgenden Monat verrechnet.
 
Bei Erkrankung eines Schülers, welche durch den Arzt (Attest) nachgewiesen werden muss, gelten folgende Ermäßigungen:

 

§ 5 Versicherung

Der Schüler ist am Unterrichtsort durch das Studio of dancing arts haftpflichtversichert. Das Studio of dancing arts bittet um sofortige Meldung eingetretener Schäden.
 

§ 6 Sonstiges

Bild- und Tonaufzeichnungen, die durch das Studio of dancing arts während des Unterrichts bzw. bei Auftritten vorgenommen werden, dienen Präsentations- und Werbezwecken für das Studio of dancing arts. Sollten im Einzelfall persönliche Gründe diesem Zweck entgegenstehen, sind diese dem Studio of dancing arts anzuzeigen.
Alle Aufzeichnungen können durch den Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten als Kopie kostenpflichtig erworben werden.
 
 
 
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